Welche Angaben dürfen auf dem Praxisschild nicht fehlen?

Veröffentlicht am: 01.01.2019

Beim Türschild für Arztpraxis sind Vorschriften zu beachten. Diese betreffen allerdings in erster Linie die Außenbeschilderung. In kleineren Gebäuden reicht für das Treppenhaus in der Regel 1 Türschild, das den Patienten informiert, hinter welcher Tür sich die Praxis befindet. In großen Gebäudekomplexen mit mehreren Praxen ist es durchaus angebracht, ein oder mehrere Türschilder mit weiteren Hinweisen zu montieren.


praxisschild angaben

Verbindliche Informationen auf Türschildern von Arztpraxen

Die Schilder sollen Patienten informieren und nicht der Werbung dienen. Die Ärztekammern und die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer legen fest, was außer dem Namen auf das Praxis-Außenschild gehört. Dort gibt es auch eine Vorlage für sinnvolle Praxisschilder.

Reine Namensschilder sind eher für die Türschilder im Inneren der Praxis geeignet, wobei selbst dort ein wenig mehr Information als nur der Name immer sinnvoll sind. Ein Außenschild für eine Arztpraxis sollte dagegen diese Pflichtangaben enthalten:

- Den vollen Namen mit Titel
- Die (Fach-)Arztbezeichnung. Hier sind die Vorschriften der Weiterbildungsordnung der Landeärztekammer zu beachten, welche die genaue Bezeichnung festlegen.
- Falls nötig, die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft nach §18a BO.
- Die Sprechzeiten (oder mindestens den Hinweis "Sprechzeiten nach Vereinbarung").

Bei medizinischen Kooperationsgemeinschaften, Partnerschaften, angestellten Ärzten und Vertragsärzten gelten Sonderregelungen.

Außerdem sind Angaben über Zusatzqualifikationen erlaubt. Wichtig: Der Patient muss erkennen können, ob es eine Qualifikation nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist. Sinnvoll ist, anders erworbene Fähigkeiten als "Tätigkeitsfeld" zu bezeichnen, damit es zu keiner Verwechslung mit einem Facharzt kommt.

Ein großes Praxisschild aus Acrylglas bietet Gelegenheit, alle Angaben übersichtlich aufzulisten.


Das darf auf kein Praxisschild

Bezeichnungen wie ...-zentrum; Institut für....; Klinik oder Tagesklinik sind rechtlich bedenklich, da sie zu falschen Erwartungen führen können. Dies gilt als unlauterer Wettbewerb. Als Klinik darf sich nur bezeichnen, wer nach § 30 GewO eine entsprechende Zulassung hat.

Sogenannte Organisationsgemeinschaften müssen bei der Gestaltung von Praxisschildern besonders aufmerksam sein. Das Türschild darf nicht den Eindruck einer Gemeinschaftpraxis erwecken, bei der alle Ärtzte gemeinsam haften.


praxis türschilder wartezimmer

Gestaltung von Praxisschildern

Weder die Türschilder der Praxis noch ein Schild im Flur eines Hauses dürfen aufdringlich sein und in der Größe und Art sich von anderen Praxisschildern abheben. Dies würde als Werbung ausgelegt. Aber kein Arzt muss sich an eine genaue Vorlage halten. Ein wenig gestalterische Freiheit auf dem Praxisschild ist natürlich erlaubt. Einige Beispiel-Vorlagen gibt es hier zum kostenlosen Download.

Der Arzt sollte sich aber in die Situation eines oft verängstigten Patienten versetzen. Ein Bild eines kariösen Gebisses wird sicher kein Vertrauen in Praxen erwecken. Verbreitet ist auch die Unsitte, Organe auf dem Schild der Arztpraxis abzubilden. Weder eine Großaufnahme eines Gehirns beim Neurologen noch das von Nieren beim Urologen empfinden Patienten als angenehm.

Es ist sicher ein Vorteil, wenn Praxen einen eigenen Parkplatz haben, aber ein Hinweis darauf auf dem Praxisschild ist nicht angemessen.

Ein Tipp für Innenraum-Beschilderung: auswechselbare Türschilder mit selbst bedruckten Papiereinleger sind repräsentativ und praktisch. Vorteil: die Beschriftung kann man jederzeit selbst ändern.







Weiterführende Links:

 



Nach oben