Verbotsschild "Zutritt für Unbefugte verboten" mit Symbol
In öffentlichen und privaten Einrichtungen, die stark frequentiert werden, müssen Besucher geleitet und gerichtet werden. Einige Räumlichkeiten dürfen die Gäste nicht betreten. Darüber signalisiert das Symbolschild "Zutritt für Unbefugte verboten", das gemäß ASR A1.3 (2013), DIN 4844-2, D-P006 hergestellt wird.
Für das Produzieren des Schildes "Zutritt für Unbefugte verboten" werden selbstklebende Folie, Kunststoff oder Aluminium verwendet. Im Durchmesser kann das Schild 100, 200, 315, 400 oder 600 mm sein. Die Schilder mit dem Durchmesser 200 mm haben auch Ausführung "langnachleuchtend", deren Leuchtdichte 160 mcd/m² beträgt.Schild "Zutritt für Unbefugte verboten" befestigen
Es ist empfehlenswert, das Schild "Zutritt verboten" aus selbstklebender Folie an glatte vorbereitete Untergründe aufzukleben.
Die Kunststoff- und Aluminiumschilder werden an die grob strukturierten und rauen Untergründe fixiert. Für die Befestigung sind diese Verbotsschilder zu bohren und zu schrauben.