Verbotsschild "Foto-Verbot"
In Kirchen und Kathedralen, in Museen und Ausstellungen, in Kinos und Theatern wird gewöhnlich das Fotografieren mit jeder Art der Kamera nicht gestattet. Zur Kennzeichnung dieses Verbots wird das Schild "FOTO-VERBOT" eingesetzt.
Dieses Schild ist ein Kombischild, d.h. es gibt auf dem Schild sowohl das Symbol, als auch die Beschriftung: "Im gesamten Bereich nicht zulässig: Kameras, Fotohandys, PDAs mit Kamera, Laptops mit Kamera, sonstige Foto- und Filmgeräte. Bitte lassen Sie jede Art von Kamera zurück!"
Das Foto-Verbotsschild wird aus Kunststoff oder Folie gefertigt und hat Größe 210 x 297 mm. Dieses Kombischild ist praxisbewährt und hat seine Wirksamkeit bestätigt.