Zutritt für Unbefugte verboten


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gemäß ASR A1.3 und DIN 4844-2

- Symbolschild "Zutritt für Unbefugte verboten" aus Alu, Kunststoff oder Folie
- Verbotszeichen gemäß ASR A1.3 (2013) und DIN 4844-2
- Durchmesser: 100, 200, 315, 400 oder 600 mm erhältlich
- langnachleuchtende Ausführung erhältlich (bei Ø 200 mm Folie, Kunststoff)

Detailbeschreibung...
Zutritt für Unbefugte verboten aus Alu, Kunststoff oder Folie Bild vergrößern


Zutritt für Unbefugte verboten aus Alu, Kunststoff oder Folie Langnachleuchtendes Schild 'Zutritt für Unbefugte verboten' mit 200mm Durchmesser

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ab 1 Stk2,08 €(1,75 € Netto)
ab 10 Stk1,87 €(1,57 € Netto)
ab 25 Stk1,70 €(1,43 € Netto)
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Einsatz im Innenraum

Artikel-Nr.: 90844




Verbotsschild "Zutritt für Unbefugte verboten" mit Symbol

In öffentlichen und privaten Einrichtungen, die stark frequentiert werden, müssen Besucher geleitet und gerichtet werden. Einige Räumlichkeiten dürfen die Gäste nicht betreten. Darüber signalisiert das Symbolschild "Zutritt für Unbefugte verboten", das gemäß ASR A1.3 (2013), DIN 4844-2, D-P006 hergestellt wird.

Für das Produzieren des Schildes "Zutritt für Unbefugte verboten" werden selbstklebende Folie, Kunststoff oder Aluminium verwendet. Im Durchmesser kann das Schild 100, 200, 315, 400 oder 600 mm sein. Die Schilder mit dem Durchmesser 200 mm haben auch Ausführung "langnachleuchtend", deren Leuchtdichte 160 mcd/m² beträgt.


Schild "Zutritt für Unbefugte verboten" befestigen

Es ist empfehlenswert, das Schild "Zutritt verboten" aus selbstklebender Folie an glatte vorbereitete Untergründe aufzukleben.

Die Kunststoff- und Aluminiumschilder werden an die grob strukturierten und rauen Untergründe fixiert. Für die Befestigung sind diese Verbotsschilder zu bohren und zu schrauben.





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