Sind Videosprechstunden beim Arzt erlaubt?

Veröffentlicht am: 15.03.2021

warnschild praxistür coronavirus

Sind Videosprechstunden erlaubt?

Nicht nur in Zeiten einer Pandemie sind Sprechstunden per Video für Arzt und Patienten vorteilhaft. Der Patient braucht sich nicht auf den Weg zum Arzt zu machen und die Praxis kann Videotermin präziser koordinieren als Termine im Haus. Schließlich verspäten sie Patienten im Videochat nicht, weil es Parkplatzprobleme gab oder der Bus nicht pünktlich kam. Außerdem, sie sind entspannter, ohne stressige Anreise und der Arzt muss nicht nach jedem Patienten den Behandlungsraum desinfizieren. Aber ist die neue Technik auch erlaubt?


Videosprechstunden nur über zertifizierte Anbieter

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich am 04.02.2021 eindeutig zu dem Thema geäußert. Videosprechstunde - oder wie es in der Fachsprache heißt eine telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten - ist unter ganz konkreten Bedingungen erlaubt.

Eine einfache Video-Schaltung über Skype, WhatsApp oder Zoom erfüllt allerdings diese Anforderungen nicht. Die technischen Anforderungen für die Praxis und den Videodienst regelt Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte. Es geht insbesondere um die technische Sicherheit und den Datenschutz.


Voraussetzungen in der Arztpraxis

Die Videosprechstunde muss so vertraulich und störungsfrei ablaufen wie jede andere Sprechstunde auch. Der Raum muss also Privatsphäre bieten und die eingesetzte Technik eine angemessene Kommunikation gewährleisten.

Es versteht sich von selbst, dass keinerlei Werbung erfolgen darf. Auch darf der Arzt die Sprechstunde nicht aufzeichnen. Zoom-Lösungen für das Gesundheitswesen, die einen Sitzungsrückblick und Aufzeichnungen auf dem lokalen Desktop anbieten, sind daher nicht erlaubt.

Eine Videosprechstunde über einen zugelassenen Anbieter, die im normalen Sprechzimmer stattfindet, ist daher kein Problem.


Hinweise zu erlaubten Videoanbietern

Der Videodienstanbieter muss gemäß Anlage 31b zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz zertifiziert sein. Er gibt nach Vertragsabschluss mit der Praxis dieser eine entsprechende Bescheinigung, dass er die Anforderungen an einen Videodienstleister für ärztliche Sprechstunden erfüllt. Der Anbieter des Videodienstes muss außerdem gewährleisten, dass die gesamte Übertragung der Videosprechstunde Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.

Wichtig: Ärzte oder Psychotherapeuten müssen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vor der Videosprechstunde anzeigen, dass sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen. Wegen der Pandemie ist diese Pflicht allerdings in einigen KV-Regionen ausgesetzt. Praxen sollten sich dazu bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung informieren.

Eine Liste der zertifizierten Videoanbieter ist auf der Homepage der KBV veröffentlich.


Was bei Videosprechstunden zu beachten ist:

- Die Regelung, dass ein Arzt nur 20% aller Behandlungsfälle als Videosprechstunde abhalten darf, ist aufgrund des Coronavirus seit dem 1. April 2020 ausgesetzt.
- Die Patienten müssen vor der ersten Videosprechstunde einwilligen, dass die Dienstleistung online erfolgt.
- Weder Arzt noch Patient dürfen die Sprechstunde aufzeichnen.
- Selbstverständlich kann die ärztliche Beratung nicht anonym erfolgen. Der Klarname der Patienten muss erkennbar sein.
- Patienten, die nie zuvor in der Praxis waren, müssen sich über ihre elektronische Gesundheitskarte ausweisen.

Videosprechstunden sind also legal und können mit den Krankenkassen abgerechnet werden, aber es bestehen hohe Anforderungen an die Sicherheit der Übertragung. Daher dürfen nur die Dienste zertifizierte Videodienstleister in Anspruch genommen werden.







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