Farben und Symbole bei Sicherheitsschildern

Veröffentlicht am: 01.12.2018

Sicherheitsschilder dienen der Rettung bei gefährlichen Ereignissen, wie z.B. einem Brand oder sollen Unfälle verhindern. Jeder, der für ein Gebäude, in dem sich sogenannte Dritte aufhalten, verantwortlich ist, muss mit Sicherheitsschildern diese vor Gefahren bewahren. Besonders im Schadensfall kann eine fehlende Beschilderung zu Konsequenzen führen.

Selbst gebastelte Schilder sind problematisch, denn diese müssen der ISO 7010 im Hinblick auf Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen entsprechen. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 regelt darüber hinaus die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.

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Rettungszeichen sind immer grün

Für Rettungszeichen-Schilder gilt: vorgeschrieben sind rechteckige Schilder in der Farbe Signalgrün RAL6032 mit einem weißen Piktogramm in Signalweiß RAL 9003. Sie dürfen keine Schrift enthalten, denn auch Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen die Schilder verstehen. Nach der aktuellen Vorschrift sind 19 Piktogramme zulässig. Diese zeigen an, wo sich eine Fluchtmöglichkeit, Rettungsmittel oder ein Arzt befinden. Die Symbole lassen auch erkennen, wie sich eine Fluchttür öffnen lässt oder wo es Sammelstellen gibt.

Die Rettungszeichen müssen zum Teil durch Zusatzzeichen (Richtungspfeile) ergänzt werden. Die alten Zeichen und Textschilder sind nicht mehr zulässig. Es spricht aber nichts dagegen, beispielsweise selbst ein neutrales Schild zu drucken, das dazu auffordert, einen Notausgang nicht zu verstellen. Dieses kann in einem Rahmen neben der Tür angebracht werden.


Blaue Sicherheitsschilder sind Gebote

Für Gebotsschilder gilt: zugelassen ist die Farbe Signalblau RAL 5005 als Hintergrund, das Symbol auf dem runden Schild muss sich in Signalweiß RAL 9003 abzeichnen. Gebotsschilder fordern zu einer Handlung auf wie z.B. "Schutzhelm tragen". Die ISO 7010 enthält aktuell genau 26 Piktogramme, die sich zum Teil leicht von den alten Zeichen entscheiden, die bisher gebräuchlich waren.

Die meisten Schilder sind nur für den betrieblichen Alltag relevant und daher in Bereichen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, kaum anzutreffen.


Gelbe Dreiecke warnen vor Gefahren

Anders als Gebotszeichen, fordern die Warnungsschilder keine konkrete Handlung. Sie zeigen eine mögliche Gefahr an und bitten um entsprechende Umsicht. Die Schilder in Signalgelb RAL 1003 zeigen Piktogramme in Signalschwarz RAL 9004.

Die insgesamt 29 Schilder warnen vor sehr unterschiedlichen Gefahren, wie Hindernisse am Boden oder in Kopfhöhe, einen Wachhund oder ätzenden Stoffe. Welche Handlungen daraus folgen sollen ist nicht festgelegt.

Die alten Warnzeichen haben eine andere Hintergrundfarbe und tragen teils andere Symbole, als die neuen Zeichen, die mit W001 bis W029 bezeichnet sind.


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Rot hat verschiedene Bedeutung

Signalrot RAL 3001 ist für Verbotsschilder, Brandschutzschilder und Feuerwehrzeichen vorgeschrieben. Das Verbotsschild ist rund und hat einen Rand sowie einen charakteristischen Diagonalstrich in dieser Farbe. Dieser durchstreicht das schwarze Bildsymbol. Brandschutzschilder sind rechteckige Schilder, die einen roten Grund aufweisen und Feuerwehrzeichen sind rechteckig mit signalrotem Rand.

Die in der ISO genannten 34 Verbotsschilder zeigen, dass etwas verboten ist, ohne einen Grund zu nennen. Manche Verbote beruhen auf bekannten Gefahren, wie "Offenes Feuer verboten", andere können auf Eigenschaften eines Materials oder einer Maschine hinweisen, wie "nicht zulässig für Nassschleifen". Einige Verbostschilder beruhen oft auf individuellen Entscheidungen beispielsweise "Fotografieren verboten". Hier ist auch durchaus mal Kreativität erlaubt, wie nicht in der Verordnung erfasste Schilder, beispielsweise "Kot absetzen verboten" beweisen.

Brandschutzschilder sind 6 Schilder, die auf Löscheinrichtungen oder Feuermelder hinweisen. Sie sollen jedem ermöglichen im Brandfall richtig zu reagieren. Feuerwehrzeichen dagegen sind eine Hilfe für die Feuerwehr, sie enthalten in der Regel einen Text und kein Piktogramm.


Alte ASR A1.3 (2007) gegen neue ASR A1.3 (2013)

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 existiert seit 2007. Sie konkretisiert die Anforderungen an Fluchtwege bzw. Rettungswege und beschreibt die Kennzeichnungsanforderungen für Arbeitsstätten. Im 2013 wurde die ASR A1.3 durch die neue DIN EN ISO 7010 mit veränderten, nun international geltenden Kennzeichen/Symbolen komplett überarbeitet.

Eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung ist nötig, wenn alte Schilder im Betrieb verbleiben sollen. Grundsätzlich ist ein Austausch der Zeichen in bestehenden Arbeitsstätten zwar nicht erforderlich, wenn mit der Anwendung der alten Zeichen mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz gewährleistet werden wie bei der Anwendung der neuen Sicherheitszeichen. Auf der sicheren Seite ist jedoch der, wer sich bei der Sicherheitsbeschilderung an die neue Normen hält und die alten Schilder schnellstens austauscht.







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