Firmen-Blog in Instagram, Twitter und Co. - ja oder nein?

Veröffentlicht am: 15.09.2020

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In der heutigen Zeit kommt kaum eine Firma ohne die Nutzung der sozialen Netzwerke aus, aber der eigene Auftritt bei Instagram, Twitter oder Facebook erfordert einen beständigen Aufwand. Auch sind Vorschriften zu beachten, besonders den Datenschutz betreffend.


Welche Social Media aktuell im B2B benutzt werden

Die beliebtesten Social Media im B2B:
Twitter: eher Firmennews, kurze Infoposts und Linkempfehlungen,
Instagram: eher Fotoreferenzen und Bilder aus dem Geschäftsalltag,
Facebook: eher Infoposts, aktuelle Angebote und Geschäftskontakte,
LinkedIn: eher Geschäftskontakte und Austausch,
Google Business: eher Aktionen und Produktvorstellungen,
YouTube: eher Video-Anwendungsbeispiele und ToDo-Anleitungen.

Darüber hinaus sind auch XING, Pinterest und Flickr zu erwähnen, diese Liste ist aber selbstverständlich nicht vollständig.


Vorteile durch einen Firmen-Blog

In erster Linie erreichen Sie über einen Blog in den sozialen Medien zusätzliche Aufmerksamkeit der Zielgruppe. Einige Kunden suchen heute eher bei Facebook als bei Google, denn Sie erhoffen sich dort mehr Informationen über eine Firma zu erhalten als auf der Webseite des Unternehmens. So können z.B. Kommentare, Likes, Bewertungen und Rezensionen helfen, einen ersten Eindruck über die Leistungen einer Firma zu bekommen.

Es kommt hinzu, dass die sozialen Medien auch im Geschäftsleben zu einer wichtigen Business-Kontaktbörse geworden sind. Hier treffen sich Geschäftspartner und Kunden, hier finden Sie neue meist sehr hilfreiche Kontakte.

Ein weiteres wichtiges Argument für ein Unternehmensprofil bei Instagram, Facebook und Co. ist eine relativ einfache und schnelle Möglichkeit, eine Community aufzubauen und mit potentiellen Kunden direkt ins Gespräch zu kommen. Gerade wenn die Follower unter einem geposteten Bild ihre Meinung zu einem Produkt äußern oder ihre Fragen stellen, hat man als Unternehmen die Chance, wertvolles Feedback einzuholen und eine nachhaltige Beziehung zur eigenen Community aufzubauen.

Eine gut aufgebaute Community bietet eine einzigartige Möglichkeit, die potenziellen Kunden auf ein neues Produkt oder eine aktuelle Aktion schnell aufmerksam zu machen. Mit den gut gesetzten Hashtags kann man die Reichweite der Posts noch mehr steigern, ohne dass dem Unternehmensprofil (erst einmal) gefolgt wird. Aber Vorsicht - vermeiden Sie es, Instagram bzw. Facebook zu offensichtlich für Werbezwecke zu nutzen. Bieten Sie Ihren Followern lieber Einblicke in das Unternehmen, die sie anderorts i.d.R. nicht zu sehen bekommen. Posten Sie aktuelle News, Bilder und Informationen mit Mehrwert rund um das Produkt, Dienstleistung bzw. Unternehmen.

Auch aus Sicht der SEO (Suchmaschinenoptimierung) lohnt sich der Auftritt auf Social Media Plattformen auf jeden Fall. Die Backlinks auf eigene Webseite, die im Twitter- oder Facebook-Profil gesetzt werden, betrachtet Google als einen lebendigen Draht zu einer Webseite. Das kann eine positive Auswirkung auf die Position des Unternehmens in den Suchergebnissen haben.

soziale medien rezensionen

Rechnen Sie auch mit Nachteilen

Sie werden in den sozialen Medien zu einem gläsernen Unternehmen. Diese Transparenz verhilft zwar oft zu neuen Kunden, sie kann aber auch ins Gegenteil umschlagen, denn auf diesen Plattformen äußern sich auch Kritiker.

Ein schlechtes Feedback eines Kunden verbreitet sich in der Community manchmal wie ein Lauffeuer. Eine berechtigte Kritik ist sicher zu ertragen und sollte auch mit einem Kommentar beantwortet werden. Aber wie sieht es mit einer gezielten Racheaktion, beispielsweise eines ehemaligen Mitarbeiters aus, den Sie entlassen mussten? Auch besteht die Gefahr, dass ein kleiner Anlass einen sogenannten "Shitstorm" auslöst, bei dem Tausende der User negative Kommentare abgeben.

Also checken Sie bitte regelmäßig die Kommentare in Ihren Posts auf Instagram, Facebook und Twitter, um darauf bei Bedarf zeitnah eingehen zu können. Positive Kommentare verdienen sicherlich Ihre Anerkennung und ein Dankeschön. Ein lebendiges und offenes Firmenprofil in sozialen Medien kann einen wertvollen Beitrag zu dem Ruf einer Firma leisten.


Besser kein Auftritt als ein schlechter

Diesen Grundsatz sollten Sie sich vor Augen halten. Das Wichtigste ist die Aktualität, also eine regelmäßige Pflege. Blog ist eine Abkürzung von "Weblog" und hat den Ursprung im Wort Logbuch. Daraus ergibt sich logischerweise, dass ein Blog, in dem der letzte Eintrag vor Monaten erfolgte, völlig unsinnig ist und eher einen schlechten Eindruck hinterlässt.

Sie brauchen ständig neue Inhalte, am besten mit schönen Fotos. Auch müssen Sie sich um die Kommentare kümmern. Im Schnitt werden Sie jede Woche mindestens 2 Stunden aufwenden müssen, damit Ihr Auftritt in den sozialen Medien einen Erfolg erzielt.

Unsere Empfehlung: ein guter Texter kann Sie entlasten und wertvolle Beiträge für Ihr Firmenblog schreiben. An dieser Stelle können wir die Texterin Roswitha Gladel (E-Mail: chippy11 (at) web.de) herzlichst empfehlen, mit der wir in einer langjährigen Zusammenarbeit sehr gute Erfahrungen sammeln durften.


Rechtliche Fußangeln bei einem Firmenblog beachten

Der Zwang zu Aktualität veranlasst manchmal dazu, unberechtigt Bilder zu veröffentlichen. Fotos vom letzten Event können genauso bedenklich sein, wie Aufnahmen des Personals. Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Es wird durch die § 22, § 23, § 24 und § 33 KunstUrhG besonders geschützt: § 22 KunstUrhG bestimmt, dass Bilder einer Person nur mit deren Einwilligung verbreitet werden dürfen. Der Schutz gilt für 10 Jahre über den Tod hinaus. Sofern der Abgebildete zu Lebzeiten der Veröffentlichung nicht zustimmte, ist nach dem Ableben eine Erlaubnis der Angehörigen erforderlich.

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Manche Fotos von Personen dürfen Sie immer veröffentlichen

Nach § 23 KunstUrhG dürfen Sie Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen oder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die abgebildeten Personen teilgenommen haben, auch ohne Zustimmung verwenden.

Ob ein Firmenevent berechtigt, Bilder der Teilnehmer zu veröffentlichen, kommt auf den Einzelfall auf. Ein Blick auf die Masse der Besucher ist anders zu bewerten als eines von zwei Besuchern, die sich an einem Stand informieren.


Umgang mit Bildern der Mitarbeiter

Viele Firmen betrachten es als selbstverständlich, dass Mitarbeiter damit einverstanden sind, wenn Sie deren Bilder verwenden. Sie gehen davon aus, dass dies zum Wohlverhalten gegenüber dem Unternehmen gehört. Mancher Chef teilt einfach in einem Rundschreiben mit, dass er Bilder veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat in der DSGVO klare Grenzen gesetzt. Fotos Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie nur veröffentlichen, wenn diese eine schriftliche Zustimmung erteilen. In dieser müssen auch Medien wie Website, Prospekte, Social Media erwähnt werden, für die der Betroffene die Veröffentlichung erlaubt. Da die Erlaubnis freiwillig erfolgen muss, gibt es keine Option über Betriebsanweisungen oder den Arbeitsvertrag Mitarbeiter dazu zu zwingen, diese Zustimmung zu erteilen.

Auch bleibt immer die Möglichkeit, die Zustimmung zu widerrufen. Sie müssen damit rechnen, dass dies in der Regel nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters geschieht. Ein kleiner Trick kann helfen: Bezahlen Sie die Mitarbeiter für die Fotos. Nach § 22 KunstUrhG gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

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Produktfotos von individuellen Anfertigungen

Sie wollen in Ihrem Blog natürlich Proben Ihrer Arbeit zeigen. Dies ist rechtlich kein Problem, sofern es sich um eigene Entwürfe handelt. Wenn Sie lediglich einen Entwurf eines Kunden umsetzen, handelt es sich um dessen geistiges Eigentum. Sie benötigen daher die Erlaubnis des Kunden, Bilder davon zu verwenden.

Auch Fotos individuell bedruckter Produkte sind problematisch. Auf diesen ist meist ein geschütztes Firmenlogo zu sehen und unter Umständen auch die Adresse. Lassen Sie ich die Veröffentlichung schriftlich erlauben oder machen Sie auf dem Bild Logo und Anschrift unkenntlich.


Trotz allem – die Vorteile überwiegen

Vielleicht entsteht durch die Ausführungen der Eindruck, dass es besser sei, auf einen Firmenblog zu verzichten. Dies ist nicht der Fall, denn ohne die Aufmerksamkeit, die der Auftritt in den sozialen Medien erfährt, kommt auf Dauer keine Firma auf. Kunden und Geschäftspartner erwarten diese Präsenz.

Achten Sie aber darauf, den Blog aktuell zu halten und ihn mit hochwertigen Blogartikeln zu füllen. Alle 14 Tage ein kleiner Beitrag genügt und ist einem langen Artikel vorzuziehen, für den Sie vermutlich nur selten Zeit finden. Reagieren Sie mindestens einmal die Woche auf Posts in den Blogs.

Wenn Sie außerdem noch die Rechte am eigenen Bild, das Urheberrecht und den Datenschutz beachten, nutzen Sie die sozialen Medien perfekt und der Erfolg bleibt nicht aus.







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